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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Abschluss des Vertrages

Mit der Anmeldung/Reservierung bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Als Bestätigung übersendet der Vermieter den Mietvertrag. Der Mietvertrag ist rechtswirksam, wenn dieser vom Mieter und Vermieter unterschrieben ist. Abweichende und/oder zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Beschreibung im Internet sowie Auskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht, jedoch ohne Gewähr.

  1. Bezahlung

Nach Abschluss des Vertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises binnen 7 Werktagen fällig. Der Gesamtpreis, abzüglich der geleisteten Anzahlung, wird 14 Tage vor Mietbeginn fällig. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlung vom Mietvertrag ohne schriftliche Mahnung zurückzutreten und den Vertrag zu kündigen. Hierbei gelten die Stornopauschalen gem. Ziffer 11. Bei Abschluss eines Mietvetrages fallen 25 Euro Buchungskosten an.

  1. Kurabgabe

Die Kurabgabe ergibt sich aus der Anzahl der Übernachtungen und Personenzahl. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter für den Aufenthalt zur Zahlung der Kurabgaben verpflichtet ist. Die Kurkarte wird unserseits ausgestellt und im Domizil hinterlegt. Die Kurabgabe wird im Mietvertrag ausgewiesen.

  1. Domizil/ Belegung

Das Ferienhaus darf höchstens mit der in der Beschreibung (Internet) angegebenen Personenzahl bewohnt werden und weiterhin nur mit der Personenanzahl, die im Mietvertrag vereinbart wurde. Alle weiteren Personen sind vor Anreise anzumelden. Nichtbeachtung berechtigt den Eigentümer zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. Der Umfang der vertraglichen Leistungen zum Mietobjekt ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung aus dem Internet. Eine Unter- oder Weitervermietung des Domizils ist ausgeschlossen.

  1. Sorgfaltspflichten

Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt nebst Zubehör und Inventar sorgfältig und pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Er haftet für alle Schäden, die er oder die ihn begleitenden Personen verursachen. Der Mieter ist für das Mietobjekt Gesamtschuldner. Die Mieter sind verpflichtet bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich (spätestens binnen 24 Stunden) gegenüber dem Vermieter mitzuteilen und geltend zu machen. Der Hausbesitzer ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Minderung gegen diese zu beanstandenden punkte nicht zu. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung liegt in den angemieteten Räumlichkeiten aus.

  1. An-/ Abreise/ Schlüssel

Das Mietobjekt steht dem Mieter am Tag der Anreise ab 16 Uhr zur Verfügung. Der Mieter hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Bitte am Tag der Abreise das Domizil bis 10 Uhr verlassen. Die An- und Abreisezeiten sind im Sinne aller Mieter genaustens einzuhalten. Für den Fall einer verspäteten Abreise müssen wir uns die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete wegen der verspäteten Überlassung des Mietobjektes an die nachfolgenden Feriengäste vorbehalten. Eine Verlängerung des Aufenthaltes über den vereinbarten Zeitraum hinaus ist nur nach vorheriger rechtzeitiger Absprache gegen Entgelt möglich. Der Schlüssel liegt für Sie am Anreisetag im Briefkasten bereit, der für Sie zugänglich ist. Sämtliche Schlüssel sind zum Ende der Mietzeit an uns zurückzugeben. Einen Schlüssel hängen Sie bitte an das Schlüsselbrett und den anderen Schlüssel legen Sie in den Briefkasten. Bitte melden Sie sich bei unserer Hausdame, sofern Sie eher als geplant, abreisen. Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, kann es sein, dass wir Schadensersatzansprüche wegen des erforderlichen Einbaues neuer Türschlösser erheben müssen.

  1. Reinigung und Wäsche

Für die Reinhaltung des Objektes ist der Mieter verantwortlich. Bei Abreise ist das Objekt mit Inventar besenrein zu überlassen. Das Objekt muss aufgeräumt und das Geschirr gespült sein (die Geschirrspülmaschine ggf. anstellen). Bitte alle Fenster und Türen schließen. Die Endreinigung erfolgt durch Dritte. Bei besonders starker Verschmutzung/Abnutzung erlauben wir uns einen Aufschlag zwischen EUR 50-100 zzgl. gesetzlicher MwSt. nachträglich zu berechnen. Bettwäsche, Handtücher, Geschirrhandtücher usw. sind vom Mieter soweit nicht anders vereinbart (z.B. durch Buchung eines Wäschepaketes) mitzubringen. Im Wäschepaket enthalten: 2 Handtücher, 2 Duschtücher, 1 Duschvorlage, 1 Geschirrtuch und die Bettwäsche bestehend aus jeweils 1 Kopfkissen- und 1 Bettbezug sowie 1 Bettlaken. Gern können Sie während des Aufenthaltes bei unserer Hausdame eine Zwischenreinigung oder weitere Wäschepakete gegen Aufpreis erhalten.

  1. Hunde

Hunde dürfen nur nach Absprache gegen Aufpreis gehalten werden. Andere Tiere sind nicht erlaubt. Sollten Haustiere ohne Anmeldung vor Ort angetroffen werden, gilt der Mietvertrag als fristlos gekündigt. Weiterhin gelten folgende Regeln: - Bitte lassen Sie Ihren Hund nicht allein im Objekt. - Es ist nicht erlaubt, Hunde auf die Sofagarnitur oder ins Bett zu lassen.

- Sollten Schäden entstehen, bitten wir Sie, uns zu benachrichtigen, damit diese beseitigt werden können. Ggf. müssen wir dies gesondert in Rechnung stellen. - Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Hund nicht im Garten oder auf dem Parkplatz sein Geschäft verrichtet, da vielleicht demnächst wieder Kinder im Garten spielen. Die Entsorgung der Notdurft Ihres Lieblings wird vorausgesetzt. - Der Mieter haftet für die von Ihm mitgebrachten Tiere nach den Regeln über die Tierhalterhaftung (Gefährdungshaftung).

  1. Rauchen

In allen Wohnungen gilt striktes Rauchverbot. Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgabe zu halten, da die Mietobjekte auch an Allergiker vermietet werden, denen wir ausdrücklich zusichern, das hierin nicht geraucht wurde. Das Rauchen ist im Garten/ auf der Terrasse gestattet. Hier stehen Aschenbecher für Sie bereit. Jegliche Zigarettenkippen sind zu entsorgen. Bitte werfen Sie keine Zigarettenkippen in den Garten, dies kann für Kinder sehr gefährlich sein und die nachfolgenden Mieter werden es Ihnen danken. Nichtbeachtung berechtigt den Eigentümer zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

  1. Internetzugang

Es steht Ihnen eine Internetverbindung mit WLAN zur Verfügung. Sie verpflichten sich, diesen Internetanschluss nicht zu nutzen für: Verbreitung oder Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweis auf solche Inhalte; dies gilt insbesondere für das Aufrufen oder Versenden von pornografische, gewaltverherrlichenden oder rassistischen Inhalten; - rechtswidrige Kontaktaufnahmen; unaufgeforderter Nachrichtenversand („Spamming“) - Nutzung von Peer-to-Peer Netzwerken („Tauschbörsen“); Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte („Hacking“) - Verletzung von nationalen und internationalen Urheber-, Marken-, Namens- und Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten. - Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden oder Dritte zur Folge haben; - Benutzung von Einrichtungen oder Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung sofort zu schließen und dem Vermieter darüber Mitteilung zu machen. Eltern haben die Internetnutzung durch ihre Kinder zu beaufsichtigen und verpflichten sich, dem Vermieter jegliche Zusatzkosten, die die Kinder verursachen, zu übernehmen. Der Vermieter ist nicht für den Inhalt der über seinen Zugang abrufbaren Angebote Dritter verantwortlich. Soweit Sie gegen diese Pflichten verstoßen, haften Sie dafür. Sie stellen uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben.

  1. Rücktritt/ Kündigung

 Der Mieter kann bis zum Mietbeginn jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter zurücktreten. Tritt der Mieter zurück oder tritt er den Aufenthalt nicht an, so erkennt der Mieter mit seiner Vertragsunterschrift gegenüber dem Vermieter folgende pauschalisierten Ansprüche auf Rücktrittsgebühren an. Rücktritt bis 60 Tage vor Anreise, 50% der Miete, Rücktritt vom 60. Tag bis zum Anreisetag die gesamte Restmiete. Nimmt der Mieter Leistungen nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Auch Beeinträchtigungen des Urlaubs oder des Mietobjektes durch höhere Gewalt (Sturmfluten, Fahrverbote, Streiks, unvorhergesehender Baulärm, schlechtes Wetter, Ölpest, Kälte etc) haftet der Vermieter nicht. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts/ Reiseabbruchversicherung. Sofern das Mietobjekt für die vereinbarte Mietzeit ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden kann, hat der Mieter zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes eine Bearbeitungspauschale von 10% des ursprünglichen Mietzinses zu zahlen. Wenn die Bereitstellung des Domizils aus für den Vermieter nicht zu vertretenden Gründen undurchführbar ist (z.B. Unbewohnbarkeit aufgrund größerer Schäden) versucht der Vermieter ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist ihm das nicht möglich oder findet das Objekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter bezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung sind ausgeschlossen.

  1. Schlussbestimmungen / Haftung / Datenschutz / Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Regelungslücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, derjenigen am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, wenn Sie den Punkt bedacht hätten. Der Aufenthalt im Domizil auf dem dazugehörigen Grundstück und dem Stellplatz erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Vermieters bei Beschädigung oder Verlust eingebrachter Gegenstände und Materialien durch den Mieter ist ausgeschlossen, es sei denn der Vermieter oder die Mitarbeiter haben die Beschädigung oder den Verlust zu vertreten. Gegenstände, die der Mieter in den Räumlichkeiten zurückgelassen hat, werden auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Der Vermieter ist berechtigt, die im Zusammenhang des Mietverhältnisses persönlichen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeite und zu speichern, dies gilt auch für durch uns beauftragte Dritte (Hausdamen, Hausmeister etc.). Die im Mietvertrag angegebene Gesamtfläche des Mietobjektes entspricht ca. der Summe der Grundflächen sämtlicher Räume des Mietobjektes (sog. Fußleistenmaß, keine DIN-Fläche).

Gerichtsstand ist Hamburg.